Vereinssatzung
§1
Der Verein führt den Namen „Jungzüchter des Holsteiner Pferdes, Körbezirk Nordfriesland" und hat den Sitz im Kreis Nordfriesland.
Der Verein ist nicht im Vereinsregister eingetragen.
§2
Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege der Holsteiner Pferdezucht im Körbezirk Nordfriesland. Die Hauptaufgabe des Vereins ist es, fachliche Kenntnisse der Zucht und Aufzucht des Holsteiner Pferden in Vorträgen und in praktischer Arbeit am Pferd zu vermitteln.
§3
Mitglied kann jeder werden, der seinen ersten Wohnsitz im Kreis Nordfriesland hat. Über die Mitgliedschaft von Personen auswärtiger Körbezirke entscheidet die Jahreshauptversammlung.
§4
Die Jahreshauptversammlung findet einmal jährlich im letzten Quartal eines jeweiligen Jahres statt. Die schriftliche Einladung zur Jahreshauptversammlung muß mindestens 14 Tage vorher unter Angabe der Tagesordnungspunkte erfolgen.
§4.1.
Über die Jahreshauptversammlung ist ein Protokollbuch zu führen. Das Protokollbuch ist vom Schriftführer und einem weiteren Mitglied des Vorstandes zu unterschreiben.
§4.2.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen, wenn der Vorstand dieses für notwendig hält oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder, unter schriftlicher Bekanntgabe der Gründe, die Einberufung verlangen.
§5
Die Organe des Vereins sind die Mitglieder der Jahreshauptversammlung und der Vorstand.
§5.1.
Der Vorstand besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer sowie drei Beisitzern. Der erweiterte Vorstand besteht aus drei stellvertretenden Beisitzern.
§5.2.
Der gesamte Vorstand tritt mehrmals im Jahr außerplanmäßig zusammen. Zum Vorstand gehören 7 Mitglieder. Sie müssen bei beschlußfassenden Vorstandsversammlungen anwesend sein. Ist dies nicht der Fall, rückt der erweiterte Vorstand auf.
§5.3.
In Kassen- und Kontoführung ist der Kassenwart und in Ausnahmefällen auch der 1.Vorsitzende verfügungsberechtigt.
§5.4.
Turnusmäßig stehen jährlich die Mitglieder des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes zur Wahl:
-Kassenwart, Beisitzer, stellv. Beisitzer
-1.Vorsitzender, Beisitzer, stellv. Beisitzer
-stellv. Vorsitzender, Schriftführer, Beisitzer, stellv. Beisitzer
§5.5.
Die Kassenführung wird jährlich auf der Jahreshauptversammlung von zwei Mitgliedern durchgeführt, die nicht dem Vorstand angehören.
Diese werden in alphabetischer Reihenfolge auf zwei Jahre bestimmt.
§6
Die Mitglieder zahlen einen jährlichen Beitrag, der von der Jahreshauptversammlung festgesetzt wird. Dieser Beitrag wird per Einzugsermächtigung eingezogen.
§7
Gegenüber dem Verein können von den Mitgliedern keine Ansprüche jeglicher Art geltend gemacht werden. Der Verein übernimmt gegenüber seinen Mitgliedern im Schadensfall keine Haftung.
§8
Eine enge Zusammenarbeit mit dem Körbezirk NF wird angestrebt und soll bei Veranstaltungen unterstützt werden(Fohlenbrennen, Stuteneintragung, Fohlenauktion etc.).
Bei sämtlichen Veranstaltungen ist eine einheitliche Kleidung zu tragen(Vereinspullover, Jeans, helle Schuhe).
§9
Bei der Jahreshauptversammlung müssen mindestens 51% aller Mitglieder bei Abstimmungen und Wahlen vorhanden sein, damit die Beschlußfähigkeit gewährleistet ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Versammlung geschlossen und eine außerordentliche Jahreshauptversammlung eröffnet, die dann mit den anwesenden Mitgliedern beschlußfähig ist.
Es zählt dann die relative Mehrheit.
§10
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten.
Stand: 1.1.2003